Rechenschaftslegung bezeichnet die Pflicht, über die Verwendung von anvertrauten Mitteln, die Ausführung von Aufgaben oder die Erfüllung von Pflichten Rechenschaft abzulegen. Das bedeut... [mehr]
Beim Abschluss eines Kaufvertrags ergeben sich für Verkäufer und Käufer jeweils bestimmte Pflichten: **Pflichten des Verkäufers:** 1. Übergabe der Kaufsache: Der Verkäufer muss dem Käufer die vereinbarte Ware übergeben (§ 433 Abs. 1 BGB). 2. Verschaffung des Eigentums: Der Verkäufer muss dem Käufer das Eigentum an der Ware verschaffen. **Pflichten des Käufers:** 1. Zahlung des Kaufpreises: Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen (§ 433 Abs. 2 BGB). 2. Abnahme der Kaufsache: Der Käufer muss die gekaufte Ware abnehmen. Diese Pflichten sind im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Rechenschaftslegung bezeichnet die Pflicht, über die Verwendung von anvertrauten Mitteln, die Ausführung von Aufgaben oder die Erfüllung von Pflichten Rechenschaft abzulegen. Das bedeut... [mehr]