Welche zwei Pflichten haben Verkäufer und Käufer beim Vertrag?

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Beim Abschluss eines Kaufvertrags ergeben sich für Verkäufer und Käufer jeweils bestimmte Pflichten: **Pflichten des Verkäufers:** 1. Übergabe der Kaufsache: Der Verkäufer muss dem Käufer die vereinbarte Ware übergeben (§ 433 Abs. 1 BGB). 2. Verschaffung des Eigentums: Der Verkäufer muss dem Käufer das Eigentum an der Ware verschaffen. **Pflichten des Käufers:** 1. Zahlung des Kaufpreises: Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen (§ 433 Abs. 2 BGB). 2. Abnahme der Kaufsache: Der Käufer muss die gekaufte Ware abnehmen. Diese Pflichten sind im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

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