Sind freiwillige Zulagen nach betrVG mitbestimmungspflichtig?

Antwort

Ja, freiwillige Zulagen sind nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) mitbestimmungspflichtig. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, einschließlich der Festsetzung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden. Dies umfasst auch freiwillige Zulagen, da sie Teil der betrieblichen Entlohnung sind.

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