Ein Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb. Er vertritt deine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber, vor allem bei Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung...
Ist Zulage für höherwertige Arbeit nach BetrVG mitbestimmungspflichtig?
Antwort vomJa, nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die Zulage für höherwertige Arbeit mitbestimmungspflichtig. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, einschließlich der Festsetzung von Entgelten und deren Bestandteilen, wozu auch Zulagen für höherwertige Arbeit zählen.
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Ist eine monatliche Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L eine Einkommensersatzleistung?
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