Ist Zulage für höherwertige Arbeit nach BetrVG mitbestimmungspflichtig?

Antwort

Ja, nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die Zulage für höherwertige Arbeit mitbestimmungspflichtig. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, einschließlich der Festsetzung von Entgelten und deren Bestandteilen, wozu auch Zulagen für höherwertige Arbeit zählen.

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