Ein Tatbestandsirrtum liegt vor, wenn jemand bei Begehung einer Straftat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört (§ 16 Abs. 1 StGB). Das bedeutet: Die handelnde Per... [mehr]
Der Tatbestand wird in der Regel im Präteritum (Vergangenheit) formuliert. Dies ermöglicht eine klare und objektive Darstellung der Geschehnisse. In einigen Fällen kann auch das Präsens verwendet werden, insbesondere wenn es um allgemeine oder zeitlose Aussagen geht.
Ein Tatbestandsirrtum liegt vor, wenn jemand bei Begehung einer Straftat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört (§ 16 Abs. 1 StGB). Das bedeutet: Die handelnde Per... [mehr]