Bei einem Kfz-Privatverkauf gelten Mängel dann als „erheblich“ im Sinne der arglistigen Täuschung, wenn sie die Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder den Wert des Fahrzeugs wese... [mehr]
Bei einem Verbrauchsgüterkauf, also einem Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, hat der Verbraucher grundsätzlich zwei Jahre Zeit, um Mängel zu reklamieren. Diese Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Innerhalb dieser Zeit muss der Verbraucher den Mangel dem Verkäufer anzeigen, um seine Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verbraucher den Mangel unverzüglich nach dessen Entdeckung anzeigen sollte, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
Bei einem Kfz-Privatverkauf gelten Mängel dann als „erheblich“ im Sinne der arglistigen Täuschung, wenn sie die Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit oder den Wert des Fahrzeugs wese... [mehr]
Ein versteckter Mangel liegt vor, wenn ein Defekt oder eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Ware nicht sofort erkennbar ist und erst nach dem Kauf festgestellt wird. Wenn die Farbe... [mehr]