Wie lange hat der Verkäufer bei einem Verbrauchsgüterkauf Zeit, einen offenen Mangel zu rügen?

Antwort

Bei einem Verbrauchsgüterkauf, also einem Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, hat der Verbraucher grundsätzlich zwei Jahre Zeit, um Mängel zu reklamieren. Diese Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Innerhalb dieser Zeit muss der Verbraucher den Mangel dem Verkäufer anzeigen, um seine Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verbraucher den Mangel unverzüglich nach dessen Entdeckung anzeigen sollte, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

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