Der Besteller kann eine Selbstvornahme gemäß § 637 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vornehmen, wenn der Unternehmer eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung (also z... [mehr]
Bei einem Verbrauchsgüterkauf, also einem Kaufvertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, hat der Verbraucher grundsätzlich zwei Jahre Zeit, um Mängel zu reklamieren. Diese Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Innerhalb dieser Zeit muss der Verbraucher den Mangel dem Verkäufer anzeigen, um seine Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verbraucher den Mangel unverzüglich nach dessen Entdeckung anzeigen sollte, um mögliche Nachteile zu vermeiden.
Der Besteller kann eine Selbstvornahme gemäß § 637 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vornehmen, wenn der Unternehmer eine ihm gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung (also z... [mehr]