Zahlt das Jobcenter Unterhalt?

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**Jobcenter und Unterhalt: kurz erklärt** Unterhalt wird beim **Bürgergeld** grundsätzlich als **Einkommen** berücksichtigt. Das heißt: - **Kindesunterhalt** für ein Kind mindert in der Regel den Bürgergeld-Anspruch des **Kindes**. - **Ehegatten- oder Trennungsunterhalt** mindert in der Regel den Anspruch der Person, die ihn erhält. Wichtige Punkte: - **Unterhaltsvorschuss** zählt ebenfalls meist als Einkommen des Kindes. - Zahlt jemand **selbst Unterhalt**, wird das nicht automatisch in voller Höhe vom Bürgergeld abgezogen. - Das Jobcenter kann verlangen, dass **Unterhaltsansprüche geltend gemacht** werden, wenn ein Anspruch gegen eine andere Person besteht. - In manchen Fällen gehen Ansprüche auf den Leistungsträger über, wenn dieser bereits Leistungen zahlt. Für die rechtliche Grundlage sind vor allem diese Regeln relevant: - Bürgergeld / SGB II: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/ - Unterhaltsvorschussgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/ - Bürgerliches Gesetzbuch Unterhalt: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ **Kurzform:** **Unterhalt, den du bekommst, wird beim Jobcenter meist angerechnet.** **Unterhalt, den du zahlen musst, hilft nicht automatisch in gleicher Höhe beim Bürgergeld.**

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