Wo sind die Dokumentationspflichten in der DSGVO geregelt?

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In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind die Dokumentationspflichten hauptsächlich in den Artikeln 5, 30 und 35 geregelt. - **Artikel 5** legt die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten fest, einschließlich der Rechenschaftspflicht, die eine Dokumentation der Einhaltung dieser Grundsätze erfordert. - **Artikel 30** verlangt von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen, das bestimmte Informationen enthalten muss. - **Artikel 35** bezieht sich auf die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA), die ebenfalls dokumentiert werden müssen, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von betroffenen Personen mit sich bringt. Diese Artikel bilden die Grundlage für die Dokumentationspflichten im Rahmen der DSGVO.

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