Worauf wirkt sich die Streitverkündung im Urteil aus?

Antwort

Die Streitverkündung wirkt sich auf mehrere Aspekte im Urteil aus: 1. **Rechtskraftwirkung**: Die Streitverkündung bewirkt, dass das Urteil auch gegenüber dem Streitverkündeten Rechtskraft entfaltet. Das bedeutet, dass der Streitverkündete an die Feststellungen des Urteils gebunden ist, soweit sie seine Rechtsbeziehungen zum Streitverkünder betreffen. 2. **Kosten**: Die Kosten des Verfahrens können durch die Streitverkündung beeinflusst werden. Der Streitverkündete kann im Falle eines Unterliegens des Streitverkünders zur Kostentragung herangezogen werden, wenn er dem Streit beigetreten ist. 3. **Beweislast**: Durch die Streitverkündung kann sich die Beweislast im Folgeprozess ändern. Der Streitverkündete kann im späteren Prozess nicht mehr bestreiten, was im Erstprozess festgestellt wurde, sofern er dem Streit beigetreten ist. 4. **Regressansprüche**: Die Streitverkündung kann Auswirkungen auf mögliche Regressansprüche haben. Wenn der Streitverkünder im Erstprozess unterliegt, kann er im Folgeprozess gegen den Streitverkündeten Regressansprüche geltend machen, und der Streitverkündete kann sich nicht mehr auf Einwendungen berufen, die im Erstprozess bereits entschieden wurden. Diese Wirkungen sollen sicherstellen, dass der Streitverkündete frühzeitig in das Verfahren einbezogen wird und die Möglichkeit hat, seine Interessen zu wahren.

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