Die aktuelle Rechtsprechung zur Beschaffenheit von Passwörtern in Deutschland orientiert sich vor allem an den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Empfehlungen des Bunde... [mehr]
Ja, die Wiederholungsgefahr kann ein Haftgrund sein. In vielen Rechtssystemen, einschließlich des deutschen Rechts, wird die Haft als Maßnahme zur Gefahrenabwehr betrachtet. Wenn bei einer Person die Gefahr besteht, dass sie erneut eine Straftat begehen könnte, kann dies zur Anordnung von Untersuchungshaft führen. Die Wiederholungsgefahr wird dabei oft anhand der Schwere der vorgeworfenen Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten und seiner bisherigen Straftaten beurteilt. Es ist wichtig, dass die Haftanordnung verhältnismäßig ist und die Rechte des Beschuldigten gewahrt bleiben.
Die aktuelle Rechtsprechung zur Beschaffenheit von Passwörtern in Deutschland orientiert sich vor allem an den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Empfehlungen des Bunde... [mehr]
Die Wiederholungsgefahr (auch Rückfallgefahr oder Rückfallwahrscheinlichkeit genannt) bei Sexualstraftätern ist ein viel diskutiertes Thema in der Kriminologie und Forensik. Studien zei... [mehr]