Ist Wiederholungsgefahr ein Haftgrund?

Antwort

Ja, die Wiederholungsgefahr kann ein Haftgrund sein. In vielen Rechtssystemen, einschließlich des deutschen Rechts, wird die Haft als Maßnahme zur Gefahrenabwehr betrachtet. Wenn bei einer Person die Gefahr besteht, dass sie erneut eine Straftat begehen könnte, kann dies zur Anordnung von Untersuchungshaft führen. Die Wiederholungsgefahr wird dabei oft anhand der Schwere der vorgeworfenen Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten und seiner bisherigen Straftaten beurteilt. Es ist wichtig, dass die Haftanordnung verhältnismäßig ist und die Rechte des Beschuldigten gewahrt bleiben.

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