Was bedeutet die Wiederaufnahme eines Ermittlungsverfahrens durch den Generalstaatsanwalt und wann ist sie begründet?

Antwort

Die „Wiederaufnahme eines Ermittlungsverfahrens“ durch den Generalstaatsanwalt bedeutet, dass ein zuvor eingestelltes oder abgeschlossenes Ermittlungsverfahren erneut aufgenommen wird. Dies kann zum Beispiel geschehen, wenn neue Beweise oder Tatsachen bekannt werden, die einen Anfangsverdacht begründen oder verstärken. Ob die Wiederaufnahme „begründet“ ist, hängt davon ab, ob tatsächlich neue, relevante Informationen vorliegen, die eine erneute Prüfung des Sachverhalts rechtfertigen. Die Staatsanwaltschaft (bzw. der Generalstaatsanwalt) prüft dabei, ob die Voraussetzungen nach der Strafprozessordnung (§ 170 StPO und ggf. § 362 StPO für Wiederaufnahme zuungunsten des Beschuldigten) erfüllt sind. Zusammengefasst: - Die Wiederaufnahme bedeutet, dass ein Ermittlungsverfahren erneut geführt wird. - Sie ist dann begründet, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen, die eine erneute Untersuchung rechtfertigen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html) oder auf den Seiten der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft.

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