Das Bundesverfassungsgericht leitet in seinem sogenannten "Ersten Rundfunkurteil" von 1961 (BVerfGE 12, 205) die Zuständigkeit der Länder für den Rundfunk aus dem Grundgesetz... [mehr]
Um Richter am Bundesverfassungsgericht in Deutschland werden, sind folgende Schritte und Voraussetzungen erforderlich: 1. **Juristische Ausbildung**: Du musst ein Jurastudium absolvieren und das erste und zweite Staatsexamen erfolgreich ablegen. Dies bildet die Grundlage für eine Karriere im juristischen Bereich. 2. **Berufserfahrung**: In der Regel ist es notwendig, umfangreiche berufliche Erfahrungen im juristischen Bereich zu sammeln. Dies kann durch Tätigkeiten als Anwalt, Staatsanwalt, Richter oder in der Verwaltung geschehen. 3. **Nominierung**: Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte vom Bundesrat gewählt. Du musst also von einer der beiden Institutionen nominiert werden. Dies geschieht in der Regel durch politische Parteien oder Fraktionen. 4. **Wahl**: Nach der Nominierung erfolgt die Wahl durch den Bundestag oder den Bundesrat. Hierbei ist eine Mehrheit erforderlich. 5. **Amtszeit**: Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden für eine Amtszeit von 12 Jahren gewählt und können nicht wiedergewählt werden. Zusätzlich ist es wichtig, über ein hohes Maß an juristischer Fachkompetenz, Integrität und Unabhängigkeit zu verfügen, da die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts weitreichende Auswirkungen auf das deutsche Rechtssystem und die Gesellschaft haben.
Das Bundesverfassungsgericht leitet in seinem sogenannten "Ersten Rundfunkurteil" von 1961 (BVerfGE 12, 205) die Zuständigkeit der Länder für den Rundfunk aus dem Grundgesetz... [mehr]
Das Gehalt einer Richterin oder eines Richters am Bundesverfassungsgericht richtet sich nach der Besoldungsgruppe R10 der Bundesbesoldungsordnung R. Stand 2024 beträgt das Grundgehalt in dieser B... [mehr]
Der genaue Zeitpunkt, wann der Gesetzentwurf für die Neubesoldung der Bundesbeamten nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erscheinen wird, steht derzeit noch nicht fest. Das Bundesverfass... [mehr]
Im deutschsprachigen Raum, insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz, ist die Anrede "Euer Ehren" für Richterinnen und Richter bei Gerichtsverhandlungen unüblich... [mehr]