Das Bundesverfassungsgericht wird oft als „Ersatzgesetzgeber“ bezeichnet, weil es in bestimmten Fällen durch seine Urteile Regelungslücken schließt oder dem Gesetzgeber kon... [mehr]
Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland setzt sich aus zwei Senaten zusammen, die jeweils aus acht Richtern bestehen. Insgesamt gibt es also 16 Richter. Diese Richter werden zur Hälfte vom Bundestag und zur anderen Hälfte vom Bundesrat gewählt. Die Amtszeit der Richter beträgt 12 Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Der Präsident und der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts werden aus den Reihen der Richter gewählt. Die Richter müssen die Befähigung zum Richteramt haben und sollten in der Regel über umfangreiche juristische Erfahrung verfügen.
Das Bundesverfassungsgericht wird oft als „Ersatzgesetzgeber“ bezeichnet, weil es in bestimmten Fällen durch seine Urteile Regelungslücken schließt oder dem Gesetzgeber kon... [mehr]
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Mai 2020 (Az. 1 BvR 2835/17) entschieden, dass das Bundesnachrichtendienst-Gesetz (BND-Gesetz) in Teilen verfassungswidrig ist. Konkret ging e... [mehr]