Nach Einlegung eines Widerspruchs gegen eine Zahlungsforderung gibt es keine pauschale, gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer du die Angelegenheit „aufklären“ musst. Die weite... [mehr]
Ja, die Begründung für einen fristgerecht eingelegten Widerspruch kann in der Regel nach Ablauf der Widerspruchsfrist nachgereicht werden. Entscheidend ist, dass der Widerspruch selbst innerhalb der gesetzlichen Frist (meist ein Monat nach Bekanntgabe des Bescheids) eingelegt wird. Die Begründung kann dann später nachgereicht werden, sofern die Behörde dazu auffordert oder eine Frist zur Begründung setzt. Es empfiehlt sich, im Widerspruchsschreiben darauf hinzuweisen, dass die Begründung nachgereicht wird. Die Behörde setzt dann meist eine angemessene Frist zur Nachreichung der Begründung (§ 73 Abs. 1a Satz 1 VwGO). Wichtig: Die genaue Handhabung kann je nach Rechtsgebiet und Behörde variieren. Es ist ratsam, die jeweilige Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid zu beachten oder sich im Zweifel rechtlich beraten zu lassen.
Nach Einlegung eines Widerspruchs gegen eine Zahlungsforderung gibt es keine pauschale, gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer du die Angelegenheit „aufklären“ musst. Die weite... [mehr]
Ob ein Mandant die Kosten für einen Widerspruch trägt, hängt grundsätzlich vom Mandatsverhältnis und den getroffenen Vereinbarungen zwischen Mandant und Steuerberater ab. In d... [mehr]
Die Frist für die Staatsanwaltschaft, um über einen Antrag auf Akteneinsicht des Verteidigers zu entscheiden, ist im deutschen Strafprozessrecht nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt.... [mehr]
Die Frist „innerhalb von 7 Werktagen“ bedeutet, dass du ab dem Tag nach der Lieferung sieben Werktage Zeit hast, um die Reklamation einzureichen. Werktage sind in der Regel Montag bis Sams... [mehr]
Deine Frage ist sehr allgemein formuliert. Die Länge einer Frist hängt immer vom jeweiligen Kontext ab, zum Beispiel: - **Kündigungsfristen** im Arbeitsrecht: Meistens 2 Wochen bis meh... [mehr]