Hat sich die Sache nach Widerspruch gegen die Bescheide des Westdeutschen Rundfunkes erledigt?

Antwort

Nein, der Verbraucher kann nicht automatisch davon ausgehen, dass sich die Sache erledigt hat, nur weil Widerspruch gegen die Bescheide des Westdeutschen Rundfunks (WDR) eingelegt wurde. Der Widerspruch ist lediglich der erste Schritt im Verwaltungsverfahren. Der WDR muss den Widerspruch prüfen und darüber entscheiden. Es kann sein, dass der Widerspruch abgelehnt wird, und dann müsste der Verbraucher möglicherweise weitere rechtliche Schritte einleiten, wie z.B. eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Es ist ratsam, den weiteren Verlauf des Verfahrens genau zu verfolgen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

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