Gegen einen abgelehnten Wohngeldbescheid gehst du in der Regel mit einem Widerspruch vor – und zwar schnell, weil die Frist meist nur einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids beträgt. Fehlt...
Hat sich die Sache nach Widerspruch gegen die Bescheide des Westdeutschen Rundfunkes erledigt?
Antwort vomNein, der Verbraucher kann nicht automatisch davon ausgehen, dass sich die Sache erledigt hat, nur weil Widerspruch gegen die Bescheide des Westdeutschen Rundfunks (WDR) eingelegt wurde. Der Widerspruch ist lediglich der erste Schritt im Verwaltungsverfahren. Der WDR muss den Widerspruch prüfen und darüber entscheiden. Es kann sein, dass der Widerspruch abgelehnt wird, und dann müsste der Verbraucher möglicherweise weitere rechtliche Schritte einleiten, wie z.B. eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Es ist ratsam, den weiteren Verlauf des Verfahrens genau zu verfolgen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.