Für einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist ein Fachanwalt für **Zivilrecht** oder speziell ein **Fachanwalt für Insolvenzrecht** oder **Fachanwalt für Bank- und Kapitalmark... [mehr]
Nein, der Verbraucher kann nicht automatisch davon ausgehen, dass sich die Sache erledigt hat, nur weil Widerspruch gegen die Bescheide des Westdeutschen Rundfunks (WDR) eingelegt wurde. Der Widerspruch ist lediglich der erste Schritt im Verwaltungsverfahren. Der WDR muss den Widerspruch prüfen und darüber entscheiden. Es kann sein, dass der Widerspruch abgelehnt wird, und dann müsste der Verbraucher möglicherweise weitere rechtliche Schritte einleiten, wie z.B. eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Es ist ratsam, den weiteren Verlauf des Verfahrens genau zu verfolgen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Für einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist ein Fachanwalt für **Zivilrecht** oder speziell ein **Fachanwalt für Insolvenzrecht** oder **Fachanwalt für Bank- und Kapitalmark... [mehr]
Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens nach § 14 Hessisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) richten sich nach den dort genannten Regelungen. Nach § 14 Abs... [mehr]