Weshalb wurde die in der Hessischen Verfassung bis 2018 verankerte Todesstrafe seit langer Zeit nicht verhängt oder vollstreckt?

Antwort

Die Todesstrafe wurde in Deutschland, einschließlich Hessen, nach dem Zweiten Weltkrieg abgeschafft In der Hessischen Verfassung war die Todesstrafe bis zu ihrer Streichung im Jahr 2018 zwar verankert, jedoch wurde sie nie vollstreckt, da sie durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das 1949 in Kraft trat, für unzulässig erklärt wurde. Artikel 102 des Grundgesetzes besagt ausdrücklich, dass die Todesstrafe abgeschafft ist. Die in der Hessischen Verfassung enthaltene Regelung war somit rein symbolisch und hatte keine praktische Relevanz. Die Abschaffung der Todesstrafe spiegelt die gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen wider, die auf den Schutz der Menschenrechte und die Würde des Menschen abzielen.

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