In einem schweizerischen Gerichtsverfahren ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Parteien ihre Rechtsbegehren und Argumente in den entsprechenden Schriftsätzen, wie der Klage oder der... [mehr]
Bei einem Werkvertrag heißen die beiden Parteien "Besteller" und "Unternehmer". Der Besteller ist die Person oder das Unternehmen, das die Herstellung eines Werkes in Auftrag gibt, während der Unternehmer die Person oder das Unternehmen ist, das das Werk herstellt oder die Dienstleistung erbringt.
In einem schweizerischen Gerichtsverfahren ist es grundsätzlich erforderlich, dass die Parteien ihre Rechtsbegehren und Argumente in den entsprechenden Schriftsätzen, wie der Klage oder der... [mehr]