Wie heißen die beiden Parteien bei einem Werkvertrag?

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Bei einem Werkvertrag heißen die beiden Parteien "Besteller" und "Unternehmer". Der Besteller ist die Person oder das Unternehmen, das die Herstellung eines Werkes in Auftrag gibt, während der Unternehmer die Person oder das Unternehmen ist, das das Werk herstellt oder die Dienstleistung erbringt.

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