Wer ist von Schadenersatzpflicht befreit?

Antwort

In Deutschland gibt es bestimmte Personengruppen, die unter bestimmten Umständen von der Schadensersatzpflicht befreit sind. Dazu gehören: 1. **Kinder unter sieben Jahren**: Sie sind generell nicht deliktfähig und können daher nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die sie verursachen (§ 828 Abs. 1 BGB). 2. **Kinder zwischen sieben und zehn Jahren**: Sie sind für Schäden, die sie im Straßenverkehr verursachen, nicht haftbar, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich verursacht (§ 828 Abs. 2 BGB). 3. **Personen mit geistigen oder seelischen Störungen**: Wenn jemand aufgrund einer geistigen oder seelischen Störung nicht in der Lage ist, die Verantwortung für sein Handeln zu erkennen, ist er ebenfalls von der Haftung befreit (§ 827 BGB). 4. **Handelnde im Notstand**: Personen, die in einer Notstandssituation handeln, können unter bestimmten Umständen von der Haftung befreit sein (§ 228 BGB). Es ist wichtig, die genauen Umstände und gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen, da es Ausnahmen und spezielle Regelungen geben kann.

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