Wählen und gewählt werden können im Betriebsrat in Deutschland alle Arbeitnehmer des Unternehmens, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar sind zudem nur solche Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Ausgenommen von der Wahl sind leitende Angestellte, da sie nicht unter das Betriebsverfassungsgesetz fallen. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Unternehmensgröße und spezifischen Vereinbarungen variieren.