Erben sind grundsätzlich verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Nach deutschem Recht (§ 260 BGB) kann jeder Miterbe von den anderen Erben verl... [mehr]
Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) hat der Käufer die Pflicht, die Güter einer Warensendung zu entladen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Gemäß § 373 HGB ist der Käufer verpflichtet, die Ware zu übernehmen und zu entladen, sobald sie ihm übergeben wird.
Erben sind grundsätzlich verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Nach deutschem Recht (§ 260 BGB) kann jeder Miterbe von den anderen Erben verl... [mehr]
In Deutschland und der EU gibt es für Barrierefreiheit von digitalen Dokumenten, einschließlich PowerPoint-Präsentationen, bestimmte gesetzliche Vorgaben – allerdings hängt... [mehr]
In Deutschland gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Hersteller, nach dem Auslaufen einer Serie noch für eine bestimmte Zeit Ersatzteile bereitzuhalten. Allerdings können sic... [mehr]