Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Januar 2019 (Az. VI ZR 139/18) bekräftigt die Bedeutung der Durchführung einer Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse (FMEA). In diesem Urteil wurde betont, dass Unternehmen im Rahmen ihrer Sorgfaltspf geeignete Maßnahmen zur Fehlervermeidung und -früherkennung ergreifen müssen, wozu auch die FMEA zählt.