In Hessen liegt die allgemeine Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte bei 67 Jahren; der Ruhestand beginnt mit dem Ende des Monats, in dem diese Altersgrenze erreicht wird. Das ergibt sich aus de...
Welches LSG war das im Urteil v. 18.12.2019 – L 9 U 205/15?
Antwort vomDas Urteil vom 18. Dezember 2019 – L 9 U 205/15 stammt vom Landessozialgericht Hessen (LSG Hessen).