Das Urteil vom 18. Dezember 2019 – L 9 U 205/15 stammt vom Landessozialgericht Hessen (LSG Hessen).
Das Urteil vom 18. Dezember 2019 – L 9 U 205/15 stammt vom Landessozialgericht Hessen (LSG Hessen).
Die Vereinbarkeit einer unbewachten Badestelle mit den Zielen des Landschaftsschutzgesetzes (LSG) hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich verfolgt das LSG den Schutz und die Erhal... [mehr]
Die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 8 der Landesverordnung über den Schutz der Landschaft (LSG-VO) in Verbindung mit § 53 des Sächsischen Naturschutzgesetzes (Sä... [mehr]
Landessozialgerichte (LSG) sind in Deutschland die Instanzen der Sozialgerichtarkeit auf Landesebene. Sie sind in der Regel mit einem Senat besetzt, der aus mehreren Richtern besteht. Die genaue Beset... [mehr]