Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.
Die Weitergabe eines Arztberichts ohne Zustimmung des Patienten an das Familiengericht ist in der Regel nicht zulässig. In Deutschland unterliegt der Arztbericht dem Datenschutz und der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Weitergabe ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt, beispielsweise wenn eine gesetzliche Grundlage besteht oder der Patient ausdrücklich zustimmt. In familienrechtlichen Angelegenheiten kann es jedoch Ausnahmen geben, wenn das Wohl des Kindes betroffen ist. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen.
Das hängt nicht vom Taschengeldparagraphen ab, sondern davon, ob die Eltern des Kindes zustimmen oder ablehnen.