Was versteht man unter einer Willenserklärung?

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Eine Willenserklärung ist eine rechtliche Erklärung, die darauf abzielt, eine bestimmte rechtliche Wirkung herbeizuführen. Sie ist ein zentraler Begriff im deutschen Zivilrecht und bildet die Grundlage für Verträge und andere rechtliche Handlungen. Eine Willenserklärung besteht aus dem inneren Willen einer Person (dem sogenannten "Willen") und der äußeren Mitteilung dieses Willens (dem "Erklärung"). Es gibt verschiedene Arten von Willenserklärungen, wie zum Beispiel: 1. **Einseitige Willenserklärungen**: Diese sind von einer Person allein abgegeben, wie z.B. eine Kündigung. 2. **Zweiseitige Willenserklärungen**: Diese erfordern die Zustimmung von mindestens zwei Parteien, wie bei einem Vertrag. Die Willenserklärung muss klar und eindeutig sein, um rechtlich wirksam zu sein. Sie kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Handeln erfolgen.

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