Was steht im Artikel 21?

Antwort vom

Artikel 21 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland behandelt die politischen Parteien. Er legt fest, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und dass sie die Grundlage für die politische Ordnung bilden. Zudem wird betont, dass die Parteien in ihren inneren Angelegenheiten unabhängig sind und dass ihre Organisation und Tätigkeit dem Grundsatz der Demokratie entsprechen müssen.

Kategorie: Recht Tags: Artikel Recht Inhalt

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