Was sind unzulässige AGB-Klauseln?

Antwort

Unzulässige AGB-Klauseln sind Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Sie können beispielsweise unklar, überraschend oder unangemessen benachteiligend für den Verbraucher sein. Hier sind einige Beispiele für unzulässige Klauseln: 1. **Haftungsausschlüsse**: Klauseln, die die Haftung des Unternehmens für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausschließen, sind in der Regel unzulässig. 2. **Unangemessene Benachteiligung**: Klauseln, die den Verbraucher in unangemessener Weise benachteiligen, wie z.B. einseitige Änderungen der Vertragsbedingungen durch den Anbieter. 3. **Unklare Formulierungen**: Wenn eine Klausel so vage ist, dass der Verbraucher nicht versteht, was genau geregelt wird. 4. **Verwirkung von Rechten**: Klauseln, die dem Verbraucher Rechte entziehen oder die Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen unangemessen verkürzen. 5. **Widerrufsrecht**: Klauseln, die das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers einschränken oder ausschließen. AGB-Klauseln, die als unzulässig erachtet werden, sind in der Regel nicht wirksam und können von den Gerichten für nichtig erklärt werden. Es ist wichtig, AGB regelmäßig zu überprüfen und anzupassen, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.

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