Was sind Offizialdelikte?

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Offizialdelikte sind Straftaten, die von Amts wegen verfolgt werden, unabhängig davon, ob das Opfer oder eine andere Person einen Strafantrag stellt. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) verpflichtet sind, Ermittlungen aufzunehmen, sobald sie Kenntnis von einer solchen Straftat erlangen. Beispiele für Offizialdelikte sind Mord, Totschlag, Raub und schwere Körperverletzung. Im Gegensatz dazu stehen Antragsdelikte, bei denen die Strafverfolgung nur auf Antrag des Geschädigten erfolgt.

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