Was passiert mit der E-Rechnungspflicht am 01.01?

Antwort

Die E-Rechnungspflicht, die am 1. 2022 in Deutschland in Kraft trat, verpflichtet öffentliche Auftraggeber, elektronische Rechnungen zu akzeptieren. Diese Regelung gilt für alle Rechnungen, die an öffentliche Stellen gerichtet sind, und soll den Rechnungsprozess effizienter und transparenter gestalten. Ab dem 1. Januar 2024 wird die E-Rechnungspflicht auch auf Unternehmen ausgeweitet, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten. Das bedeutet, dass auch diese Unternehmen ihre Rechnungen in elektronischer Form einreichen müssen. Die E-Rechnung muss bestimmten technischen Standards entsprechen, um die Verarbeitung zu erleichtern. Es ist wichtig, sich über die genauen Anforderungen und Fristen zu informieren, um sicherzustellen, dass man den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

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