Was kostet eine Scheidung?

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**Eine Scheidung in Deutschland kostet meist grob ab etwa 1.500 bis 3.500 Euro insgesamt – bei Einvernehmen eher am unteren Ende, bei Streit über Unterhalt, Haus oder Kinder schnell deutlich mehr.** Maßgeblich sind vor allem der Verfahrenswert, die Anwaltskosten und ob zusätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/famgkg/__50.html)) ## Wovon die Kosten abhängen Der wichtigste Kostentreiber ist nicht „die Scheidung an sich“, sondern der **Verfahrenswert**. Bei einer normalen Scheidung orientiert er sich typischerweise am Einkommen beider Ehegatten; für den Versorgungsausgleich kommt zusätzlich pro Anrecht ein weiterer Wert hinzu. Genau das regelt § 50 FamGKG. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/famgkg/__50.html)) Praktisch heißt das: Zwei Ehepartner mit mittleren Einkommen zahlen deutlich mehr als ein Paar mit geringem Einkommen – selbst wenn der Ablauf identisch ist. Der häufige Irrtum ist, dass es einen festen Pauschalpreis gäbe. Den gibt es nicht. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/famgkg/__50.html)) ## Typische Größenordnung Bei einer **einvernehmlichen Scheidung** mit nur einem Anwalt liegen die Gesamtkosten oft ungefähr bei **1.500 bis 2.500 Euro**. Sobald **beide eigene Anwälte** haben oder Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich oder Sorgerecht mitverhandelt werden, sind **3.000 Euro aufwärts** realistisch; bei Streit auch deutlich mehr. Diese Einschätzung folgt aus den gesetzlichen Gebühren nach RVG und den gerichtlichen Werten nach FamGKG. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2015/j1586-1_0070.pdf)) ## Wichtiger Unterschied, den viele übersehen Der **Versorgungsausgleich** macht die Scheidung oft spürbar teurer. Dabei werden Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten ausgeglichen; für jedes betroffene Anrecht erhöht sich der Verfahrenswert. Genau deshalb kostet eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich oft merklich weniger als eine mit mehreren Rentenbausteinen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/famgkg/__50.html)) ## Was das konkret für dich bedeutet Wenn ihr euch einig seid, sparst du am meisten **nicht** durch „billige Scheidung“, sondern durch **weniger Streitpunkte** und möglichst **nur einen notwendigen Anwalt auf Antragstellerseite**. Das senkt die Kosten oft stärker als jeder Online-Rechner. Wer die Kosten nicht tragen kann, kann unter Umständen **Verfahrenskostenhilfe** bekommen; dann übernimmt der Staat die Kosten ganz oder teilweise. Grundlage und Umfang hängen von Einkommen und Vermögen ab. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/FamFG.pdf))

Kategorie: Recht Tags: Scheidung Kosten Anwalt

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