Was ist Kartellrecht?

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Das Kartellrecht ist ein Bereich des Wirtschaftsrechts, der sich mit der Regulierung und Überwachung von Unternehmenspraktiken befasst, um den Wettbewerb auf dem Markt zu schützen und zu fördern. Es zielt darauf ab, Monopole und unfaire Geschäftspraktiken zu verhindern, die den freien Wettbewerb einschränken könnten. Zu den Hauptbestandteilen des Kartellrechts gehören: 1. **Kartellverbot**: Verbot von Absprachen und Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb einschränken, wie Preisabsprachen oder Marktaufteilungen. 2. **Missbrauchsaufsicht**: Kontrolle und Verhinderung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch ein Unternehmen. 3. **Fusionskontrolle**: Überprüfung und Genehmigung von Unternehmenszusammenschlüssen, um sicherzustellen, dass diese den Wettbewerb nicht erheblich beeinträchtigen. In der Europäischen Union wird das Kartellrecht hauptsächlich durch die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie durch die Fusionskontrollverordnung geregelt. In Deutschland ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die zentrale Rechtsgrundlage.

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