Ein Innominatvertrag ist ein Vertrag, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und daher keinen eigenen gesetzlichen Vertragstyp darstellt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („in... [mehr]
Eine "invitatio ad offerendum" ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Es handelt sich dabei nicht um ein rechtlich bindendes Angebot, sondern um die Einladung an potenzielle Vertragspartner, ihrerseits ein Angebot zu machen. Ein typisches Beispiel ist die Auslage von Waren in einem Schaufenster.
Ein Innominatvertrag ist ein Vertrag, der im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt ist und daher keinen eigenen gesetzlichen Vertragstyp darstellt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen („in... [mehr]
Die Angaben zeigen, dass im Angebot deutlich mehr Stunden und damit höhere Kosten angesetzt wurden als im Kostenvoranschlag. Ob das rechtens ist, hängt von mehreren Faktoren ab: **1. Rechtl... [mehr]
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen in Deutschland bestimmten rechtlichen Anforderungen, die vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 305 ff... [mehr]
Im Handels- und Vertragsrecht werden Geschäfte in Bezug auf den Liefertermin in verschiedene Arten unterteilt. Die wichtigsten sind: 1. **Termingeschäft** Hierbei wird ein fester Liefe... [mehr]
Werklohnanspruch und Kosten der Ersatzvornahme stehen in einem Gegenseitigkeitsverhältnis, das sich aus dem Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) ergibt. **Werklohnanspruch:** Der Unter... [mehr]