Nein, ein Handelsvertreter kann in diesem Fall **nicht** zum Quartalsende kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten **zum Halbjahres- und Jahresende** ve... [mehr]
Eine "invitatio ad offerendum" ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Es handelt sich dabei nicht um ein rechtlich bindendes Angebot, sondern um die Einladung an potenzielle Vertragspartner, ihrerseits ein Angebot zu machen. Ein typisches Beispiel ist die Auslage von Waren in einem Schaufenster.
Nein, ein Handelsvertreter kann in diesem Fall **nicht** zum Quartalsende kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten **zum Halbjahres- und Jahresende** ve... [mehr]