Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um den gesetzlichen Güterstand, der in Deutschland für Ehepaare gilt, wenn sie keinen anderen Güterstand (z. B Gütertr oder Güterg...
Die Gesamtrechtsnachfolge ist ein rechtlicher Begriff, der beschreibt, dass bei einem Rechtsgeschäft oder einer rechtlichen Situation alle Rechte und Pflichten eines Rechtsträgers auf einen anderen Rechtsträger übergehen. Dies geschieht häufig im Rahmen von Erbschaften, Fusionen oder Unternehmensübertragungen. Ein Beispiel ist die Erbschaft: Wenn eine Person verstirbt, geht ihr gesamtes Vermögen, einschließlich aller Rechte und Pflichten, auf die Erben über. Diese übernehmen somit nicht nur das Vermögen, sondern auch etwaige Schulden und Verpflichtungen des Verstorbenen. Die Gesamtrechtsnachfolge unterscheidet sich von der Teilrechtsnachfolge, bei der nur bestimmte Rechte oder Pflichten übertragen werden.
Bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich um den gesetzlichen Güterstand, der in Deutschland für Ehepaare gilt, wenn sie keinen anderen Güterstand (z. B Gütertr oder Güterg...
Der Text für die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen (Abtretung) muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen, insbesondere die notarielle Beurkundung (§ 15 GmbHG). Ein...
Der Zugewinnausgleich ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht und regelt den finanziellen Ausgleich zwischen Ehepartnern im Falle einer Scheidung, wenn sie im gesetzlichen Güterstand der...