Was ist eine Anwachsung im Gesellschaftsrecht?

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Eine Anwachsung im Gesellschaftsrecht bezeichnet den Vorgang, bei dem Anteile einer Gesellschaft, die einem Gesellschafter zustehen, automatisch auf die verbleibenden Gesellschafter übergehen, wenn ein Gesellschafter ausscheidet oder stirbt. Dies geschieht in der Regel, um die Kontinuität der Gesellschaft zu gewährleisten und zu verhindern, dass Dritte ohne Zustimmung der Gesellschafter Anteile erwerben. Die genauen Regelungen zur Anwachsung können im Gesellschaftsvertrag festgelegt sein.

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