Die Abkürzung „e. K.“ steht für „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“. Es handelt sich dabei um eine Unternehmensrechtsform in Deutschland... [mehr]
Eine Anwachsung im Gesellschaftsrecht bezeichnet den Vorgang, bei dem Anteile einer Gesellschaft, die einem Gesellschafter zustehen, automatisch auf die verbleibenden Gesellschafter übergehen, wenn ein Gesellschafter ausscheidet oder stirbt. Dies geschieht in der Regel, um die Kontinuität der Gesellschaft zu gewährleisten und zu verhindern, dass Dritte ohne Zustimmung der Gesellschafter Anteile erwerben. Die genauen Regelungen zur Anwachsung können im Gesellschaftsvertrag festgelegt sein.
Die Abkürzung „e. K.“ steht für „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“. Es handelt sich dabei um eine Unternehmensrechtsform in Deutschland... [mehr]
Die Insolvenz eines Unternehmens tritt ein, wenn es zahlungsunfähig ist, das heißt, es kann seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen. Dies kann durch verschiedene Faktoren wie schlecht... [mehr]
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Anzahl von Tagen, die man im Jahr krank sein darf. Die Regelungen zur Krankmeldung und zu Krankheitszeiten können je nach Unternehmen und Tarifvertrag untersc... [mehr]
Die Prokura ist eine spezielle Art der Vollmacht, die einem Prokuristen das Recht gibt, im Namen eines Unternehmens rechtliche Geschäfte abzuschließen. Der Umfang der Prokura ist im Handels... [mehr]
Bei einer Abmahnung sind mehrere Punkte zu beachten: 1. **Form und Inhalt**: Eine Abmahnung sollte schriftlich erfolgen und klar den Grund der Abmahnung sowie die beanstandeten Verhaltensweisen darle... [mehr]