Eine Allgemeinverfügung im Lebensmittelrecht ist eine behördliche Anordnung, die für eine unbestimmte Anzahl von Personen oder für einen bestimmten Personenkreis gilt. Sie wird erlassen, um allgemeine Regelungen oder Maßnahmen zu treffen, die nicht nur für einen Einzelfall, sondern für eine Vielzahl von Fällen relevant sind. Im Lebensmittelrecht kann eine Allgemeinverfügung beispielsweise dazu dienen, bestimmte Anforderungen an die Hygiene, Kennzeichnung oder Sicherheitsstandards für Lebensmittel festzulegen. Sie wird häufig erlassen, um auf besondere Gefahren oder Risiken zu reagieren, die die öffentliche Gesundheit betreffen könnten. Die Allgemeinverfügung ist verbindlich und muss von den betroffenen Personen beachtet werden. Sie kann auch Rechtsmittel zulassen, falls jemand mit der Verfügung nicht einverstanden ist.