Ja, du darfst grundsätzlich ab und zu gebrauchte Gegenstände über deine eigene Webseite verkaufen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Gelegentlicher Verkauf**: Wen... [mehr]
Das beschriebene Szenario könnte als "rrtum über den" oder "Irrtum über den Vertragsgegenstand" bezeichnet werden. In diesem Fall handelt es sich um einenentlichen Missverständnis zwischen den Parteien, da der Verkäufer ein Motorrad verkauft, während er tatsächlich ein Kuscheltier im Sinn hatte. Solche Irrtümer können rechtliche Konsequenzen haben, da sie die Grundlage des Vertrages betreffen. In vielen Rechtssystemen könnte dies zu einer Anfechtung des Vertrages führen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Irrtum erheblich war und die Parteien nicht über dasselbe Objekt einig waren.
Ja, du darfst grundsätzlich ab und zu gebrauchte Gegenstände über deine eigene Webseite verkaufen. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Gelegentlicher Verkauf**: Wen... [mehr]
Das Malen von Kunstbildern auf die Straße und deren direkter Verkauf ist in Deutschland grundsätzlich nicht ohne Weiteres erlaubt. Es gibt dabei mehrere rechtliche Aspekte zu beachten: 1.... [mehr]
Ob du einen Gewerbeschein für den Verkauf bei eBay benötigst, hängt davon ab, ob du als Privatperson oder als gewerblicher Verkäufer auftrittst. **Privatverkauf:** Wenn du nur g... [mehr]
Der Verkauf erotischer Bilder im Internet ist grundsätzlich erlaubt, solange bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Zu beachten sind insbesondere folgende Punkte: 1. **Volljährig... [mehr]