Ein Tatbestandsirrtum liegt vor, wenn jemand bei Begehung einer Straftat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört (§ 16 Abs. 1 StGB). Das bedeutet: Die handelnde Per... [mehr]
Das beschriebene Szenario könnte als "rrtum über den" oder "Irrtum über den Vertragsgegenstand" bezeichnet werden. In diesem Fall handelt es sich um einenentlichen Missverständnis zwischen den Parteien, da der Verkäufer ein Motorrad verkauft, während er tatsächlich ein Kuscheltier im Sinn hatte. Solche Irrtümer können rechtliche Konsequenzen haben, da sie die Grundlage des Vertrages betreffen. In vielen Rechtssystemen könnte dies zu einer Anfechtung des Vertrages führen, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Irrtum erheblich war und die Parteien nicht über dasselbe Objekt einig waren.
Ein Tatbestandsirrtum liegt vor, wenn jemand bei Begehung einer Straftat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört (§ 16 Abs. 1 StGB). Das bedeutet: Die handelnde Per... [mehr]