Was ist das Übermaßverbot?

Antwort

Das Übermaßverbot ist ein Grundsatz des deutschen Verfassungsrechts, der besagt, dass staatliche Maßnahmen nicht über das notwendige Maß hinausgehen dürfen. Es ist ein Teil des Verhältnismigkeitsprinzips das sicherstellt, dass Eingriffe in Grundrechte nur dann zulässig sind, wenn sie geeignet, erforderlich und angemessen sind. 1. **Geeignetheit**: Die Maßnahme muss dazu geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen. 2. **Erforderlichkeit**: Es darf kein milderes, gleich wirksames Mittel geben, um das Ziel zu erreichen. 3. **Angemessenheit**: Die Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen, d.h., der Nutzen der Maßnahme muss den Eingriff in die Grundrechte rechtfertigen. Das Übermaßverbot dient dazu, die Freiheit und Rechte der Bürger vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen zu schützen.

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