Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem folgende zwei Aufgaben: 1. **Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz** (Normenkontrolle): Es prüft, ob Gesetze und... [mehr]
Die Auslöschungsdoktrin ist ein Begriff aus dem deutschen Verfassungsrecht. Sie besagt, dass ein Gesetz, das vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wurde, so behandelt wird, als hätte es nie existiert. Das bedeutet, das Gesetz wird vollständig „ausgelöscht“ und entfaltet keinerlei Rechtswirkungen mehr – weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft. Diese Doktrin unterscheidet sich von der sogenannten „Fortgeltungsdoktrin“, bei der ein verfassungswidriges Gesetz zwar für die Zukunft keine Wirkung mehr hat, aber für die Vergangenheit unter bestimmten Umständen noch Rechtswirkungen entfalten kann. Die Auslöschungsdoktrin ist besonders relevant, wenn es um die Rückabwicklung von Rechtsfolgen geht, die auf einem verfassungswidrigen Gesetz beruhen. In der Praxis kann es jedoch Ausnahmen geben, etwa wenn Vertrauensschutz oder Rechtssicherheit betroffen sind. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf [Wikipedia](https://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%B6schungsdoktrin).
Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem folgende zwei Aufgaben: 1. **Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz** (Normenkontrolle): Es prüft, ob Gesetze und... [mehr]