Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Mai 2020 (Az. 1 BvR 2835/17) entschieden, dass das Bundesnachrichtendienst-Gesetz (BND-Gesetz) in Teilen verfassungswidrig ist. Konkret ging e... [mehr]
Das Bundesverfassungsgericht wird oft als „Ersatzgesetzgeber“ bezeichnet, weil es in bestimmten Fällen durch seine Urteile Regelungslücken schließt oder dem Gesetzgeber konkrete Vorgaben für neue Gesetze macht. Das passiert vor allem dann, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, aber gleichzeitig feststellt, dass eine bestimmte Regelung notwendig ist, um die Verfassung zu wahren. In solchen Fällen formuliert das Gericht häufig Übergangsregelungen oder gibt dem Gesetzgeber detaillierte Anweisungen, wie ein verfassungskonformes Gesetz aussehen könnte oder sollte. Dadurch nimmt das Bundesverfassungsgericht zeitweise eine Rolle ein, die eigentlich dem Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) zusteht. Es „ersetzt“ ihn aber nicht dauerhaft, sondern nur, bis der Gesetzgeber selbst tätig wird. Kritiker sehen darin eine Verschiebung der Gewaltenteilung, während Befürworter argumentieren, dass das Gericht so die Verfassung effektiv schützt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Mai 2020 (Az. 1 BvR 2835/17) entschieden, dass das Bundesnachrichtendienst-Gesetz (BND-Gesetz) in Teilen verfassungswidrig ist. Konkret ging e... [mehr]