Was gilt in NRW zu innovativen Vergabeverfahren?

Antwort

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gelten für innovative Vergabeverfahren spezifische Regelungen, die darauf abzielen, die Beschaffung von innovativen Produkten und Dienstleistungen zu fördern. Diese Verfahren sind oft flexibler und ermöglichen es den öffentlichen Auftraggebern, neue Lösungen zu finden und zu testen. Ein zentrales Element ist das "Innovationspartnerschaftsverfahren", das es ermöglicht, mit einem oder mehreren Partnern gemeinsam innovative Lösungen zu entwickeln. Dieses Verfahren ist besonders geeignet, wenn die benötigten Produkte oder Dienstleistungen noch nicht auf dem Markt verfügbar sind. Zusätzlich gibt es in NRW die Möglichkeit, die Vergabeverfahren durch die Anwendung von "Wettbewerblichem Dialog" oder "Verhandlungsverfahren" zu gestalten, um den Dialog mit den Anbietern zu fördern und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Die rechtlichen Grundlagen für diese Verfahren finden sich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie in der Vergabeverordnung (VgV). Es ist wichtig, dass die Vergabeverfahren transparent und diskriminierungsfrei gestaltet werden, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Für detaillierte Informationen und aktuelle Entwicklungen empfiehlt es sich, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und die Veröffentlichungen der Vergabestellen in NRW zu konsultieren.

Kategorie: Recht Tags: NRW Vergabe Innovation
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