Was besagt §3 der BetrSichV?

Antwort

§ 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) befasst sich mit den allgemeinen Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Er legt fest, dass Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass Arbeitsmittel sicher sind und nur von Personen verwendet werden, die entsprechend unterwiesen und geeignet sind. Zudem müssen die Arbeitsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden. Für detaillierte Informationen und den genauen Wortlaut ist es ratsam, die offizielle Gesetzesquelle oder entsprechende Fachliteratur zu konsultieren.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Warum spreizt die Polizei bei Durchsuchungen die Beine?

Das Spreizen der Beine während einer Polizeidurchsuchung kann verschiedene Gründe haben. In der Regel dient es der Sicherheit und Kontrolle. Durch das Spreizen der Beine wird verhindert, das... [mehr]