Was besagt § 69 BeamtVG?

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§ 69 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) regelt die Voraussetzungen und die Höhe der Versorgungsbezüge für Beamte im Ruhestand. Er behandelt insbesondere die Berechnung der Ruhegehaltansprüche und die Anrechnung von Dienstzeiten. Für detaillierte Informationen und den genauen Wortlaut ist es empfehlenswert, die aktuelle Fassung des Gesetzes zu konsultieren.

Kategorie: Recht Tags: Beamte Recht BeamtVG

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