Das Unterschlagen von Sozialabgaben durch Geschäftsführer wird in Deutschland und den meisten anderen Ländern eindeutig negativ bewertet. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die str... [mehr]
§ 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) behandelt den Kennmissbrauch. Er stellt klar, dass es strafbar ist, ein Kennzeichen zu verwenden, das nicht ordnungsgemäß zugeteilt wurde oder das für ein anderes Fahrzeug bestimmt ist. Dies umfasst auch das Anbringen von gefälschten oder manipulierten Kennzeichen. Die Vorschrift dient dem Schutz der Verkehrssicherheit und der Aufrechterhaltung der Ordnung im Straßenverkehr. Bei Verstößen drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere des Missbrauchs.
Das Unterschlagen von Sozialabgaben durch Geschäftsführer wird in Deutschland und den meisten anderen Ländern eindeutig negativ bewertet. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die str... [mehr]
Nein, strafbar macht man sich nicht, wenn man versehentlich oder umgangssprachlich „Wehrmacht“ zur „Bundeswehr“ sagt. Es handelt sich dabei um einen sachlichen Fehler, aber nic... [mehr]