Was besagt § 22 Kennzeichenmissbrauch des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)?

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§ 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) behandelt den Kennmissbrauch. Er stellt klar, dass es strafbar ist, ein Kennzeichen zu verwenden, das nicht ordnungsgemäß zugeteilt wurde oder das für ein anderes Fahrzeug bestimmt ist. Dies umfasst auch das Anbringen von gefälschten oder manipulierten Kennzeichen. Die Vorschrift dient dem Schutz der Verkehrssicherheit und der Aufrechterhaltung der Ordnung im Straßenverkehr. Bei Verstößen drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen, abhängig von der Schwere des Missbrauchs.

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