Ein Tatbestand im SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) bezieht sich auf die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um bestimmte Ansprüche oder Leistunge... [mehr]
§ 42 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) regelt die Bestandskraft von Verwaltungsakten. Er besagt im Wesentlichen, dass ein Verwaltungsakt, der nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist angefochten wird, bestandskräftig wird. Das bedeutet, dass er dann nicht mehr durch Widerspruch oder Klage angefochten werden kann und somit rechtsverbindlich ist. Hier der genaue Wortlaut des § 42 SGB X: "Ein Verwaltungsakt wird unanfechtbar, wenn er nicht innerhalb der Frist des § 84 Abs. 1 SGG oder des § 70 Abs. 1 VwGO angefochten wird." Weitere Informationen findest du im Gesetzestext: [§ 42 SGB X](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__42.html).
Ein Tatbestand im SGB IX (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch) bezieht sich auf die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um bestimmte Ansprüche oder Leistunge... [mehr]
Ja, eine rückwirkende Änderung eines Hundesteuerbescheids stellt einen neuen Verwaltungsakt dar. Verwaltungsakte sind Entscheidungen, die eine Regelung für einen Einzelfall treffen und... [mehr]
§ 10 SGB II regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Ein "sonstiger wichtiger... [mehr]