Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status...
Artikel 7 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland regelt die Schulwesen. Paragraph 6 dieses Artikels bezieht sich auf die Religausübung in Schulen. Er besagt, dass der Religionsunterricht öffentlichen Schulen in der Regel als ordentliches Lehrfach erteilt wird, wobei die Eltern das Recht haben, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden. Dies gewährleistet die Trennung von Staat und Religion und schützt die Religionsfreiheit der Schüler und ihrer Familien.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status...