Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Die Beherrschung und Gewinnabführung in einer GmbH bezieht sich auf eine vertragliche Regelung, die es einer Muttergesellschaft ermöglicht, die Kontrolle über eine Tochtergesellschaft auszuüben und deren Gewinne abzuleiten. 1. **Beherrschung**: Dies bedeutet, dass die Muttergesellschaft die Entscheidungsgewalt über die Tochtergesellschaft hat. Dies kann durch Mehrheitsbeteiligungen oder durch vertragliche Vereinbarungen geschehen. 2. **Gewinnabführung**: Hierbei handelt es sich um die Verpflichtung der Tochtergesellschaft, ihre Gewinne an die Muttergesellschaft abzuführen. Dies geschieht in der Regel im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags, der die Bedingungen und Modalitäten der Gewinnverteilung festlegt. Diese Regelungen sind wichtig für die steuerliche Behandlung und die finanzielle Planung innerhalb von Unternehmensgruppen. Sie ermöglichen es der Muttergesellschaft, die Gewinne der Tochtergesellschaften zu konsolidieren und steuerliche Vorteile zu nutzen.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]