Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Die Beherrschung und Gewinnabführung in einer GmbH bezieht sich auf eine vertragliche Regelung, die es einer Muttergesellschaft ermöglicht, die Kontrolle über eine Tochtergesellschaft auszuüben und deren Gewinne abzuleiten. 1. **Beherrschung**: Dies bedeutet, dass die Muttergesellschaft die Entscheidungsgewalt über die Tochtergesellschaft hat. Dies kann durch Mehrheitsbeteiligungen oder durch vertragliche Vereinbarungen geschehen. 2. **Gewinnabführung**: Hierbei handelt es sich um die Verpflichtung der Tochtergesellschaft, ihre Gewinne an die Muttergesellschaft abzuführen. Dies geschieht in der Regel im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags, der die Bedingungen und Modalitäten der Gewinnverteilung festlegt. Diese Regelungen sind wichtig für die steuerliche Behandlung und die finanzielle Planung innerhalb von Unternehmensgruppen. Sie ermöglichen es der Muttergesellschaft, die Gewinne der Tochtergesellschaften zu konsolidieren und steuerliche Vorteile zu nutzen.
Der anteilige Nennwert eines Geschäftsanteils bei einer Genossenschaft und der anteilige Stammkapitalanteil einer GmbH sind in ihrer Funktion ähnlich, aber nicht identisch. **Gemeinsamkeite... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]