Wann steht einem Menschen Betreuungsrecht zu?

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Betreuungsrecht steht einem Menschen zu, wenn er aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer geistigen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand aufgrund einer Demenz, einer schweren Depression oder einer anderen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen über medizinische Behandlungen, finanzielle Angelegenheiten oder persönliche Belange zu treffen. Das Betreuungsgericht prüft in solchen Fällen, ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist und wer als Betreuer geeignet ist. Ziel der Betreuung ist es, die betroffene Person zu unterstützen und ihre Selbstbestimmung so weit wie möglich zu wahren.

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