Ob eine Differenz von 760 € bei einer Ersatzleistung wegen eines Mangels noch als „gleichwertig“ im Sinne des deutschen Gewährleistungsrechts (§ 439 BGB) anzusehen ist, h&au... [mehr]
Ein Mangel im rechtsgeschäftlichen Willen liegt nicht vor, wenn der Wille des Erklärenden klar und unmissverständlich ist und keine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: 1. **Irrtum**: Der Erklärende hat sich nicht über den Inhalt seiner Erklärung oder die Umstände, die für die Erklärung von Bedeutung sind, geirrt. 2. **Drohung oder Zwang**: Der Wille wurde nicht durch Drohung oder unzulässigen Zwang beeinflusst. 3. **Mangelnde Geschäftsfähigkeit**: Der Erklärende ist geschäftsfähig, das heißt, er ist in der Lage, die Bedeutung und die Folgen seiner Erklärung zu verstehen. 4. **Schein- oder Scherzgeschäfte**: Es handelt sich nicht um einen Schein- oder Scherzvertrag, bei dem der Wille nicht ernsthaft ist. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist der rechtsgeschäftliche Wille wirksam und es liegt kein Mangel vor.
Ob eine Differenz von 760 € bei einer Ersatzleistung wegen eines Mangels noch als „gleichwertig“ im Sinne des deutschen Gewährleistungsrechts (§ 439 BGB) anzusehen ist, h&au... [mehr]
Bei einer mangelhaften Lieferung hast du als Käufer nach deutschem Recht verschiedene Rechte, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind (§§ 434 ff. BGB). Die wichtigsten R... [mehr]
Im Lieferrecht, insbesondere im deutschen Kaufrecht (§§ 434 ff. BGB), gibt es verschiedene Arten von Mängeln, die bei der Lieferung einer Sache auftreten können. Die wichtigsten Ma... [mehr]
Hier sind die Bedeutungen der genannten Begriffe im Zusammenhang mit dem Kaufrecht: **1. Gütermangel:** Ein Gütermangel liegt vor, wenn die gelieferte Sache nicht die vereinbarte oder &uu... [mehr]
Der Begriff „Mangel“ wird häufig im rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext verwendet, insbesondere im Zusammenhang mit Sachen, Dienstleistungen oder Verträgen. Es gibt verschie... [mehr]