Wann hat der BGH zum notariellen Nachlassverzeichnis entschieden?

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. Januar 2023 (Az. IV ZB 36/21) entschieden, dass ein notarielles Nachlassverzeichnis nicht nur für die Erben, sondern auch für die Gläubiger des Erblassers von Bedeutung ist. In diesem Urteil wurde klargestellt, dass das Nachlassverzeichnis eine wichtige Rolle bei der Ermittlung des Nachlasses spielt und die Transparenz für alle Beteiligten erhöht.

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