Ja, das ist möglich: Wer arbeitslos gemeldet ist, kann zusätzlich Bürgergeld bekommen, **wenn** die Voraussetzungen erfüllt sind – vor allem **Erwerbsfähigkeit**, **Hilf...
Der Anspruch nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) entsteht, wenn eine Person aufgrund einer angeordneten Quarantäne oder einer Absonderung infolge einer ansteckenden Krankheit einen Verdienstausfall erleidet. Der Anspruch besteht, wenn die betroffene Person nicht in der Lage ist, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, weil sie durch eine behördliche Maßnahme von der Arbeit ausgeschlossen wird. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem entgangenen Einkommen und wird in der Regel für die Dauer der Quarantäne gewährt.
Ja, das ist möglich: Wer arbeitslos gemeldet ist, kann zusätzlich Bürgergeld bekommen, **wenn** die Voraussetzungen erfüllt sind – vor allem **Erwerbsfähigkeit**, **Hilf...
Ohne den konkreten Kontext lässt sich das nicht sicher beurteilen, aber grundsätzlich ist eine Forderung nicht automatisch „überzogen“, nur weil (noch) keine sichtbaren Sch&...
Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...