Anspruch auf Wohngeld hast du, wenn du Wohnkosten selbst trägst, dein Einkommen dafür zu niedrig ist und du keine andere Sozialleistung bekommst, in der die Unterkunftskosten schon enthalten...
Wann entsteht der Anspruch nach § 56 IfSG?
Antwort vomDer Anspruch nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) entsteht, wenn eine Person aufgrund einer angeordneten Quarantäne oder einer Absonderung infolge einer ansteckenden Krankheit einen Verdienstausfall erleidet. Der Anspruch besteht, wenn die betroffene Person nicht in der Lage ist, ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, weil sie durch eine behördliche Maßnahme von der Arbeit ausgeschlossen wird. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach dem entgangenen Einkommen und wird in der Regel für die Dauer der Quarantäne gewährt.
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