Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** is... [mehr]
In Deutschland, einschließlich Bayern, benötigt ein Unternehmen eine Elektrofachkraft, wenn elektrische Anlagen oder Betriebsmittel installiert, gewartet oder repariert werden. Laut der DGUV Vorschrift 3 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) müssen Arbeiten an elektrischen Anlagen von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Eine Elektrofachkraft ist eine Person, die über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügt, um elektrische Arbeiten sicher und fachgerecht auszuführen. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten, die mit der Gefährdung durch elektrischen Strom verbunden sind. Zusammenfassend ist eine Elektrofachkraft erforderlich, wenn das Unternehmen elektrische Installationen oder Wartungsarbeiten durchführt oder wenn Mitarbeiter mit elektrischen Anlagen arbeiten.
Ein bayerischer Beamter kann in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres in den Ruhestand gehen (§ 24 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG). Es gibt jedoch Ausnahmen: - **Auf Antrag** is... [mehr]
Nein, ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, proaktiv Nachname oder Adresse eines Betroffenen zu ändern, wenn es von der Änderung keine Kenntnis hat. Die Pflicht zur Aktualisierung personen... [mehr]
In Deutschland besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, von sich aus (also ohne Aufforderung des Kunden) eine Rechnung zu versenden, wenn es sich um Gesch&... [mehr]
Ja, die gängige Abkürzung für Geschäftsführer ist **GF**. In offiziellen Dokumenten oder im Schriftverkehr wird häufig „GF“ verwendet, um die Position des Ges... [mehr]